Seit Dezember 2000 ist die EU-WRRL in Kraft. Damit soll ein gemeinsames und koordiniertes Handeln im Bereich der Wasserwirtschaft europaweit gesichert werden. Das Hauptziel dieser Richtlinie ist, für öffentliche Oberflächengewässer einen besseren ökologischen Zustand herbei zu führen und jegliche Verschlechterung zu verbieten. Bis zum Jahr 2003 sollte die EU-WRRL in nationales Recht umgesetzt werden.
Bis 2004 sollte die Bestandaufnahme der Oberflächengewässer bzgl. ihres Zustandes abgeschlossen sein. Ab dem Jahr 2006 sollte die Qualität der Gewässer überwacht und verbessert werden. Bis 2015 sollten alle Gewässer einen verbesserten Zustand erreicht haben.
Das war für uns Angler eine traumhafte Entwicklung. Wir haben die Leine schon wieder mäandrierend durch ihr Tal fließen sehen und konnten kaum glauben, dass die europäische Gesetzgebung hierfür den Weg ebnen würde.
Vorläufiges Resümee für 2015:
Wasserwirtschaft und Naturschutz haben sich in den letzten Jahren intensiv mit unseren Gewässern befasst und wissen besser als je zuvor, was zu tun wäre, um diese in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Man weiß, dass vor allem die Zerstückelung der Fließgewässer durch Stauwehre und die Sedimenteinträge aus der Landwirtschaft den Fischen das Leben schwer machen. Entscheidend ist, dass Fische und andere Organismen die Flüsse hinauf und hinab wandern können, wie es ihrer Natur entspricht und Kies, Sand und anderes Geschiebe am Grund der Gewässer auf natürliche Weise transportiert werden kann. Hochwasser reinigen diese Substrate und sorgen für offene Strukturen, die für alle kieslaichenden Fische überlebensnotwendig sind. Dies funktioniert nur, wenn die Kieslücken nicht durch eingetragenes Feinsediment verschlossen werden.
Das Problem ist, dass nicht klar ist, wer Verbesserungen umsetzen und finanzieren soll. Außerdem nutzen die Betroffenen Landwirte und Wasserkraftbetreiber immer mehr Schlupflöcher und Ausnahmeregelungen, um mit ihrem fragwürdigen Tun weiter zu machen. Letztendlich wird durch das „Erneuerbare Energieen Gesetz“ EEG die Nutzung von Wasserkraft subventioniert und die Betreiber werden so geradezu ermutigt, alte Anlagen wieder in Betrieb zu nehmen und neue zu bauen.
Das ist eine Förderung des Wahnsinns!
Noch schlimmer erscheint uns dieser Wahnsinn, wenn wir bedenken, dass ein Wasserkraftbetreiber nach Umsetzung einer ökologischen Maßnahme, also z.B. den Bau eines Fischpasses, noch mehr Förderung erhält. Diese Maßnahme ist aber in der EU-WRRL gesetzlich vorgeschrieben. Die Bundesregierung bezahlt Wasserkraftbetreiber dafür, dass sie Gesetze einhalten.
In Deutschland werden ca. 7900 Wasserkraftanlagen gefördert. Davon produzieren ca. 7000 Kleinwasserkraftanlagen an Bächen und kleinen Flüssen ca. 0,02% des in Deutschland erzeugten Stromes. Jede dieser Anlagen ist ein erheblicher Störfaktor im Fließwassersystem, da die Wandermöglichkeit für Wassertiere unterbrochen ist und abwandernde Fische in den Turbinen zu Schaden kommen.
Nach einer Studie werden in diesen Anlagen jeweils min. 10 Fische pro Tag verletzt oder getötet. Das sind unglaubliche 25 Mio Fische pro Jahr.
Ein Wahnsinn, der mit unseren Steuergeldern gefördert wird.
Der Beitrag dieser Anlagen zum Klimaschutz ist nicht signifikant. Im Gegenteil: das in den Staubereichen durch den Faulschlamm freigesetzte Methan ist ein viel stärker klimaschädliches Gas als CO2.
Würden Windkraftanlagen Vögel in dieser Dimension verletzten, es würde in unserem Land keine dieser Anlagen mehr in Betrieb sein.
Es ist also sehr wichtig, dass sich mehr Menschen um das Wohl unserer Fische kümmern und dass die EU sich bei der Umsetzung der WRRL nicht mehr an der Nase herumführen lässt.
(Quelle: Allgemeine Fischerei Zeitung, ASV Alfeld)