Liebe Mitglieder,

da zur Zeit die Schranke zum Weinberger See defekt ist, meinen einige Angler, dort durchfahren zu können. Ich weise darauf hin, dass laut unserer Gewässerordnung das Befahren der Wege im Seengebiet nicht gestattet ist. Die Forst wird bei entsprechenden Vergehen sofort Anzeige erstatten! Eine Fahrerlaubnis wird nur duch unseren Verein bei entsprechender Behinderung (mit Ausweis) über das Forstamt vergeben.

Beste Grüße,

Holger Wegener